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Festzuschuss für Zahnersatz - so viel bekommen Sie 2019

vom 01.03.2019

Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse bei Zahnersatzmaßnahmen (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen) den sogenannten befundorientierten Festzuschuss bezahlt. Die Festzuschüsse gelten für alle Krankenkassen gleichermaßen. Dazu gibt es eine Liste mit den Beschreibungen der Befunde und dem jeweiligen Betrag in Euro, der gewährt wird. Über die Höhe der Festzuschüsse verhandeln die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen jedes Jahr.

Festzuschussliste 2019

Gesetzliche Rahmenbedingungen bei Zahnzusatzversicherungen

Zum 01.01.2019 wurde die Höhe der Festzuschüsse neu geregelt

Alle gesetzlich Versicherten haben bei zahnärztlichen Behandlungen Anspruch auf die sogenannte "Regelversorgung". Diese entspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben ist: die Regelversorgung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V). Wer jetzt denkt, er bekäme die Regelversorgung ohne Zuzahlung, der irrt. Die Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab. Das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund als Standardtherapie beschrieben ist. Kann der Versicherte die regelmäßige jährliche Zahnvorsorge über die letzten fünf oder zehn Jahre nachweisen, bekommt er zusätzlich 20% bzw. 30% Zuschlag. Doch auch dann muss der Versicherte noch einen beträchtlichen Betrag aus eigener Tasche dazuzahlen.

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Festzuschuss 2019 für eine Krone

Brauchen Sie in den kommenden Monaten zum Beispiel eine Krone, so lautet der Befund "erhaltenswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone". Der dazugehörige Festzuschuss beträgt - ohne Nachweis des Bonusheftes - 157,23 EUR (2018 waren es 155,80 EUR). Bei Nachweis der jährlichen Vorsorge in den Jahren 2018, 2017, 2016, 2015 und 2014 erstattet die Kasse 188,66 EUR. Gelingt Ihnen der Nachweis der Vorsorge zurück bis ins Jahr 2009, bekommen Sie 204,40 EUR. Handelt es sich um einen Frontzahn, der überkront werden muss, dann bekommen Sie noch 53,64 EUR Zuschlag für die Verblendung (bzw. 64,37 EUR oder 69,73 EUR je nach Bonusheft). Eine Verblendung bei Backenzähnen übersteigt das Maß des Notwendigen, daher fällt diese nicht unter die Regelversorgung und wird auch nicht bezuschusst. Die Metallkrone wird als zweckmäßig und ausreichend eingestuft.

Wenn Sie Wert darauf legen, dass ein überkronter Zahn von einem natürlichen Zahn nicht zu unterscheiden ist, dann werden Sie eine vollverblendete Keramikkrone wählen. In diesem Fall müssen Sie mehrere hundert Euro aus eigener Tasche bezahlen, sofern Sie keine Zahnzusatzversicherung haben.

Zahnzusatztarife mit 100% Regelversorgung oder doppeltem Festzuschuss

Es gibt am Markt vermeintlich günstige Zahnzusatzversicherungen. Sie werden auch oft über Krankenkassen angeboten. Bei diesen richtet sich die Erstattung nach der Regelversorgung und/oder nach den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung. "Wir erstatten 100% für Zahnersatz" - so werden die Zahntarife oft angepriesen. Achtung! In den Versicherungsbedingungen steht dann oft, dass Sie 100% der Regelversorgung bekommen. Privatärztlich verrechnete Zusatzkosten, zum Beispiel für eine vollverblendete Krone - sind dabei nicht gemeint. Auch Zahnzusatzversicherungen, die eine Verdopplung des Festzuschusses versprechen, können eine große Enttäuschung im Behandlungsfall nach sich ziehen: sie bezahlen immer maximal den Betrag, der von der Krankenkasse als Festzuschuss bewilligt wird. Sie können die Festzuschussliste also auch heranziehen, um zu prüfen, was Ihre Zahnzusatzversicherung "doppelter Festzuschuss" denn genau bedeutet.

Weitere Informationen zum Thema und die Festzuschussliste 2019 finden Sie unter https://www.kzbv.de/festzuschussbetraege-2019.

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Die gesetzlichen Regelungen rund um die Zähne

Die Abrechnung zwischen Zahnarzt und den gesetzlichen Krankenkassen ist über die Regelversorgung festgelegt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Einfluss auf das Thema Zahnzusatzversicherungen haben. Mit den folgenden Artikeln können Sie tiefer in die Materie einsteigen.

Eigenanteil, Beiträge, Höchstgrenzen: Diese Kosten tragen Sie selbst

Für den Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge. Durch diese Beiträge sind bei billigen Zahnzusatzversicherung nur wenige Kosten abgedeckt. Gerade im Leistungsfall erkennen Sie die Unterschiede zwischen guten und günstigen Zahnzusatzversicherungen. Zahnstaffeln haben inzwischen alle Zahntarife. Dadurch sind die Erstattungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens fünf Jahre nach Abschluss sollte der Versicherungsschutz unbegrenzt sein. Das bieten nicht alle Produkte. Daher ist es wichtig, bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf die Leistung des Tarifs zu achten.

Finanzielle Vorteile durch Zahnzusatzversicherungen

Eine Behandlung beim Zahnarzt mag niemand. Achten Sie darauf, dass Sie nicht auch noch auf hohen Kosten sitzen bleiben. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für hochwertigen Zahnersatz und zahlt die regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Am besten halten Ihre Zähne ein Leben lang. Wenn Sie sich darauf nicht verlassen wollen, entscheiden Sie sich für eine gute Zahnzusatzversicherung.


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Die Qualität ist entscheidend

In Deutschland sind über 250 Zahnzusatztarife am Markt. Verschiedene Versicherungen bieten Tarife mit unterschiedlichen Leistungen an. Viele dieser Tarife erfüllen nicht unsere Mindeststandards. Im Schadenfall besteht das Risiko, dass Sie als Kunde einen Großteil der Kosten tragen. Das ist nicht die Idee einer guten Absicherung. Achten Sie in jedem Fall auf einen leistungsstarken Tarif, der Ihnen einen hohen Versicherungsschutz bietet.

Einfacher mit Beratung - Wir unterstützen Sie gern

Die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung kann anspruchsvoll sein. Die Tarifbeschreibungen sind umfangreich und die Versicherungsbedingungen sind für Laien schwer verständlich. Beide enthalten Informationen, die für den Vergleich von Tarifen relevant sind. Zudem ist das Wissen von zahnmedizinischen Zusammenhängen für den Vergleich hilfreich. Unsere Experten kennen sich in diesen Bereichen aus und helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Test und Vergleiche von Zahnzusatzversicherungen

Im Internet gibt es eine Reihe von Vergleichsseiten für Zahnzusatzversicherungen. Oftmals ist leider nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zahnzusatztarife bewertet und verglichen werden. Günstige Tarife wirken auf den Besucher verlockend und verleiten zum Abschluss. Die Versicherungen kalkulieren die Beiträge jedoch genau, sodass geringe Beiträge immer auch geringe Leistung bedeutet. Wir machen unsere Bewertungskriterien und Mindeststandards transparent, damit Sie einen guten Versicherungsschutz genießen und im Leistungsfall nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Zahnarzt und Zahnarztpraxis

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sinken in der Zahnmedizin stetig. Die gesetzliche Krankenkassen erstattet medizinisch notwendige Maßnahmen. Viele kosmetisch bessere Alternativen bezahlt sie nicht. Gute Zahnzusatzversicherungen helfen Ihnen, Ihre gesetzlich versicherten Patienten besser zu versorgen. Hochwertige Behandlungen und eine professionelle Zahnprophylaxe führen zu optisch besseren Ergebnissen. Die Zufriedenheit Ihrer Patienten steigt und einen Großteil der Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung.

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Kieferorthopädie bei Kindern

Heutzutage ist es normal, dass Kinder eine Zahnspange tragen. Vielen Eltern ist es wichtig, dass Ihre Kinder schöne und gesunde Zähne haben. Leider sind die Behandlungskosten sehr hoch. Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder tragen die Kosten für die Kieferorthopädie, damit auch Sie Ihr Lächeln nicht verlieren.

Zahnprophylaxe: Schöne Zähne richtig pflegen

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Amalgam ist seit Jahren in der Zahnmedizin umstritten. Da gesetzliche Krankenkassen nur Amalgam-Füllungen erstatten, schließen viele Patienten eine gute Zahnzusatzversicherung ab: Der Patient wählt Kunststofffüllungen als Alternative und die Zahnzusatzversicherung trägt die Kosten.

Gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung

Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gibt es zahlreiche gute Gründe. Das wichtigste Argument ist die Übernahme von hohen Kosten beim Zahnarzt. Gerade beim hochwertigen Zahnersatz entstehen Kosten von einigen tausend Euro. Die Zahnzusatzversicherung nimmt Ihnen das Risiko, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Es gibt noch weitere gute Gründe.

So funktioniert die Abrechnung mit Zahnarzt und Versicherung

Als gesetzlich Versicherter sind Sie es gewohnt, dass Ihr Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.

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Viele Patienten sind verunsichert, ob Sie mit einer Vorerkrankung eine Zahnzusatzversicherung abschließen können. Die Versicherungen schränken bei Vorerkrankungen den Versicherungsschutz in diesen Bereichen ein. Das ist verständlich, da die Versicherung keine Haftung für vorhandene Schäden übernimmt. In den meisten Fällen ist es trotzdem möglich, eine gute Zahnzusatzversicherung zu finden. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema.

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Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, reichen Sie zunächst einen Antrag beim Versicherer ein. Die Versicherung prüft Ihre Angaben und stimmt dem Antrag zu oder lehnt ihn ab. Wenn die Versicherung Ihren Antrag ablehnt, helfen wir Ihnen gern bei der Suche eines neuen Anbieters.

Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Am deutschen Markt gibt es eine große Bandbreite an Zahnzusatzversicherungen. Leider gibt es viele Versicherungen, die Ihnen im Leistungsfall wenig helfen. Wenn Sie bei einer Gesamtrechnung von 5.000,- Euro einen Eigenanteil von 2.500,- Euro haben, ist der Ärger schnell groß. Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen leistungsstarke Alternativen an.

Zusammenspiel der gesetzlichen Krankenkasse und der Zahnzusatzversicherung

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gesetzlich Versicherten vorbehalten. Alle Zahnzusatzversicherungen in unserem Portal sind an keine speziellen gesetzlichen Krankenkassen gebunden. In diesem Fall können Sie Ihre Krankenkasse ohne Weiteres wechseln, ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ändert. Bitte prüfen Sie vor einem Wechsel der Krankenkassen, ob Ihre Zahnzusatzversicherung mit der neuen gesetzlichen Krankenkasse zusammen arbeitet. Wir beraten Sie gern.
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Familie

Zahnzusatzversicherungen sind optimal, wenn sie individuell für die versicherte Person passen. Für Kinder und Jugendliche ist Kieferorthopädie wichtig. Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch brauchen eine gute professionelle Zahnreinigung und Senioren legen Wert auf hochwertigen Zahnersatz. In Familien gibt es unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen an den Versicherungsschutz.

Vertragliche Regelungen in der Zahnzusatzversicherung

Der Vergleich von Zahnzusatztarifen ist kompliziert, da jeder Versicherer eigene Verträge und Bedingungen verwendet. In den Bedingungen werden die Leistungen der Tarife teilweise beschränkt, was auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Daher ist es wichtig, auch die Verträge der Versicherer genau zu prüfen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu vertraglichen Themen haben.

Hinweise zu verschiedenen Behandlungsformen

Der medizinische Fortschritt kommt gesetzlich Versicherten in der Regel erst verspätet zu Gute. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung kommen Sie in den Genuss neuer Behandlungsformen, die schonender oder effizienter als die bisherigen Maßnahmen sind. Klären Sie in jedem Fall vor einer Behandlung, ob Ihre Zahnzusatzversicherung die Kosten trägt.

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