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Gesetzliche Rahmenbedingungen bei Zahnzusatzversicherungen

Privatärztliche Behandlung

Jede zahnärztliche Versorgung, die nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, wird privatärztlich abgerechnet. D.h. der Zahnarzt stellt dem Patienten eine Rechnung aus. Er ist angehalten, diesen Teil der Behandlung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ – siehe dort) abzurechnen. Will er diese Gebührenordnung seiner Abrechnung nicht zugrunde legen, dann muss er mit dem Patienten eine gesonderte Honorarvereinbarung treffen. Solche Honorarvereinbarungen werden jedoch von den privaten Krankenversicherern nicht ohne weiteres anerkannt. Deshalb ist es nicht ratsam, seinem Zahnarzt eine Honorarvereinbarung ohne weitere Prüfung zu unterschreiben.

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Die gesetzlichen Regelungen rund um die Zähne

Die Abrechnung zwischen Zahnarzt und den gesetzlichen Krankenkassen ist über die Regelversorgung festgelegt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die Einfluss auf das Thema Zahnzusatzversicherungen haben. Mit den folgenden Artikeln können Sie tiefer in die Materie einsteigen.

So funktioniert die Abrechnung mit Zahnarzt und Versicherung

Als gesetzlich Versicherter sind Sie es gewohnt, dass Ihr Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Da es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um eine private Versicherung handelt, zahlt die Versicherung nicht direkt an den Zahnarzt. Stattdessen zahlen Sie den Betrag und erhalten das Geld von der Zahnzusatzversicherung zurück.


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