Das Vergleichsportal für gute Zahnzusatzversicherungen Menü Meine Tarife
Das Kleingedruckte: Vertragliches in der Zahnzusatzversicherung

Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Zahnzusatzversicherung zu kündigen. Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Kündigungen:

1. ordentliche Kündigung zum Ablauf

Viele Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. Ausnahmen: Barmenia (Mindestdauer 1 Jahr), ERGO Krankenversicherung (dieser Zahntarif kann monatlich gekündigt werden) und Deutsche Familienversicherung (diese Zahntarife können täglich gekündigt werden, solange man keine Leistungen in Anspruch genommen hat).

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung in der Regel mit einer Frist von ein bis drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen – je nach Versicherer. Bei einigen Versicherern entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr (zum Beispiel Württembergische, Union). D.h. bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten müssten Sie den Vertrag im September kündigen, damit er am 31.12. endet.

Bei anderen Versicherern (zum Beispiel Bayerische, Janitos) rechnet das Versicherungsjahr ab Vertragsbeginn. Angenommen, der Vertrag hat am 01.07. begonnen – dann kann er auch nur zum 01.07. mit der entsprechenden Frist (zum Beispiel Bayerische ein Monat, Janitos drei Monate) gekündigt werden.

Barmenia-Zahntarife können nach Ablauf der Mindestvertragsdauer täglich gekündigt werden.

2. Kündigung beim Wechsel der Altersgruppe

Bei viele Zahnzusatzversicherungen richtet sich die Höhe des Beitrages nach der Altersgruppe, zu der man gehört. Je älter man wird, desto höher wird der Beitrag, da man häufiger eine zahnmedizinische Leistung braucht.

Beim Wechsel der Altersgruppe mit Erhöhung des Beitrages kann der Versicherte den Vertrag in der Regel innerhalb von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung kündigen.

Die Versicherer informieren die Betroffenen rechtzeitig über den Altersgruppenwechsel.

3. außerordentliche Kündigung

Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung, dann hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht: innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung kann er kündigen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird.

Zurück zum Lexikon zu Zahnzusatzversicherungen

Geht es auch einfach?

Es ist gar nicht so einfach, eine gute Zahnzusatzversicherung zu erkennen. Leistungsbeschreibungen, versteckte Klauseln, AVB, Schadensabwicklung - es gibt viel zu beachten. Geht es auch einfacher?
Ja, geht es. Mit unserem Leistungsstandard gehen Sie auf Nummer sicher. Bei to:dent.ta finden Sie nur hochwertige Tarife, die Sie
im Leistungsfall nicht im Regen stehen lassen.
Finden Sie hier Ihren individuellen Top-Tarif.

Mir ist besonders wichtig:

Ihr direkter Draht zur unseren Experten:  040 / 357 358 48
...oder für später einen  Beratungstermin  buchen!

Verwandte Themen zu diesem Artikel

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann könnten folgende Empfehlungen für Sie auch von Interesse sein.

Vertragliche Regelungen in der Zahnzusatzversicherung

Der Vergleich von Zahnzusatztarifen ist kompliziert, da jeder Versicherer eigene Verträge und Bedingungen verwendet. In den Bedingungen werden die Leistungen der Tarife teilweise beschränkt, was auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Daher ist es wichtig, auch die Verträge der Versicherer genau zu prüfen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu vertraglichen Themen haben.

Erfahrungen & Bewertungen zu to:dent.ta GmbH